Hundehaftpflichtversicherung ohne Selbstbehalt ab 46,46 Euro im Jahr

Hundehaftpflichtversicherung der Oberösterreichische Versicherung AG

Die Hundehaftpflichtversicherung der Oberösterreichische Versicherung AG bietet Ihnen als Hundebesitzer umfassenden Schutz zu preiswerten Konditionen und das ohne Selbstbehalt. Wer den Tierhalterhaftpflichtversicherung-Komfortschutz ohne Selbstbehalt der Oberösterreichische Versicherung AG für drei Jahre abschließt, zahlt ab 46,46 Euro pro Jahr. Die Deckungssumme beträgt 5. Mio. Euro für Personen und Sachschäden.

Die Hundehalterhaftpflicht Superschutz der Oberösterreichische Versicherung AG  bietet zusätzlich Versicherungsschutz bei "Verzicht auf Leinenpflicht", "Teilnahme an Turnieren" und "Forderungsausfall". Bei einer Deckungssumme von 5 Mio. Euro für Personen und Sachschäden liegt die Jahresprämie bei einem Abschluss über drei Jahre ab 55,80 Euro.

Online Abschluss Komfortschutz

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Allgemeine Versicherungsbedingungen Komfortschutz

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Online Abschluss Superschutz

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Allgemeine Versicherungsbedingungen Superschutz

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Benötige ich eine Hundehaftpflichtversicherung?

Hundehaftpflichtversicherung

Wer glaubt seine Privathaftpflichtversicherung zahlt für Schäden, welche durch den Vierbeiner verursacht wurden, der irrt. Denn die Privathaftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf die durch Kleintiere verursacht wurden, hierzu zählen z.B. Hamster, Kaninchen, Bienen, Katzen oder zahme Haustiere wie Schafe. Eine Hundehaftpflichtversicherung wird daher für verantwortungsvolle Hundehalter empfohlen, auch wenn in Ihrem Bundesland eine Hundehaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Gesetzestext für Hundehaftpflicht

In Niedersachen ist dies z.B. gesetzlich so formuliert: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen." (§833 Satz 1, BGB)

Wer gegen dieses Gesetz verstößt kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 EUR rechnen. Diese Regelung gilt für jeden Hundebesitzer, auch für Gebrauchs- und Blindenhunde.