Welche Schäden sind in der Hausratversicherung nicht versichert?

Eine Versicherung, die alle denkbaren Risiken umfasst, gibt es nicht. Im Rahmen der Hausratversicherung können außergewöhnliche Risiken, die nur auf wenige Personen zutreffen, nicht mitversichert werden. Denn ein Einschluss würde zu sehr hohen Prämien führen.



Nicht versichert sind in der normalerweise ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen u.a. Schäden:

  • die Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen
  • die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Erdbeben entstehen


Der Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag und Explosion erstreckt sich nicht auf

  • Sengschäden
  • Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen mit oder ohne Feuererscheinung entstanden sind, außer wenn sie die Folge eines Brandes oder einer Explosion sind. Es sei denn, Überspannungsschäden sind ausdrücklich in Ihrem Vertrag mitversichert.


Der Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl und Raub erstreckt sich nicht

  • auf vorsätzliche Handlungen von Hausangestellten oder von Personen die bei Ihnen wohnen.

 

Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich nicht auf

  • Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser
  • Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer
  • Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau
  • Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat
  • Schwamm

 


Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel erstreckt sich nicht auf

  • Schäden durch Sturmflut
  • Lawinen oder Schneedruck
  • Eindringen von Regen, Hagel
  • Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster