Kündigung der Hausratversicherung

  • Der Vertrag kann drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer gekündigt werden.
  • Beträgt diese mehr als 5 Jahre, kann die Kündigung zum Ende des fünften oder jeden darauf folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten erfolgen.
  • Nach einem Versicherungsfall kann innerhalb eines Monats (Eingang beim Empfänger) nach Auszahlung der Entschädigung gekündigt werden. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang wirksam, wobei Sie für Ihre Kündigung einen späteren Zeitpunkt, der jedoch das Ende des laufenden Versicherungsjahres nicht überschreiten darf, bestimmen können.
  • Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung den Vertrag zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen.
  • Dies gilt jedoch nicht für Beitragserhöhungen aufgrund von Summenanpassungen oder anderer Vertragsänderungen.