Wo ist Ihr Hausratcversichert ?
Versicherungsschutz in der Hausratversicherung besteht:
- In Ihrer im Versicherungsschein angegebenen Wohnung
- In Ihrer neuen Wohnung, wenn Sie umgezogen sind
- während des Umzugs, längstens jedoch für 3 Monate nach Umzugsbeginn, in beiden Wohnungen
- In den zu Ihrer Wohnung gehörenden Keller- und Speicherräumen
- In Nebengebäuden auf demselben Grundstück
- In Ihrer Garage, die sich in der Nähe Ihrer Wohnung befindet
Vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung, wenn versicherte Sachen zum Beispiel
- Zur Reinigung oder zur Reparatur gegeben werden
- Sich am Arbeitsplatz befinden
- Auf Reisen mitgenommen werden. Die Entschädigung ist auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Lawinen besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.