Wo ist Ihr Hausratcversichert ?

Versicherungsschutz in der Hausratversicherung besteht:

 

  • In Ihrer im Versicherungsschein angegebenen Wohnung
  • In Ihrer neuen Wohnung, wenn Sie umgezogen sind
  • während des Umzugs, längstens jedoch für 3 Monate nach Umzugsbeginn, in beiden Wohnungen
  • In den zu Ihrer Wohnung gehörenden Keller- und Speicherräumen
  • In Nebengebäuden auf demselben Grundstück
  • In Ihrer Garage, die sich in der Nähe Ihrer Wohnung befindet

 

Vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung, wenn versicherte Sachen zum Beispiel

  • Zur Reinigung oder zur Reparatur gegeben werden
  • Sich am Arbeitsplatz befinden
  • Auf Reisen mitgenommen werden. Die Entschädigung ist auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt

 

Für Schäden durch Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Lawinen besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.