Welche Gefahren sind in der Hausratversicherung versichert?

Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Gefahren:


 

Diese Gefahren können i.d.R. nicht einzeln versichert werden.


Häufig sind die Deckungserweiterungen

mitversichert oder können gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden.


Hinweis:Bei allen versicherten Gefahren sind auch Schäden, die als unmittelbare Folge eines versicherten Ereignisses entstehen, mitversichert. Hierzu zählen z.B. Beschädigungen durch Löschwasser.

Risiko Feuer in der Hausratversicherung

Versicherungschutz bei Brand, Blitzschlag und Explosion

Unter Feuer sind Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion zusammengefasst.

Außerdem steht in den meisten Bedingungswerken an dieser Stelle der Versicherungsschutz für Schäden durch Anprall oder Absturz von Flugkörpern, ihrer Teile oder Ladung.

 

Ein Brand ist

  • ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder
  • ihn verlassen hat und
  • sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.


Blitzschlag ist

  • eine atmosphärische elektrische Entladung


Explosion ist

  • eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung
  • Versichert sind i.d.R. auch Schäden durch Verpuffung und durch Implosion

 

Versichert sind auch reine Trümmerschäden an versicherten Sachen durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.

Risiko Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus

Ein Einbruch kann finanziell ein großen Schaden verursachen

Das Risiko Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus ist in der Hausratversicherung wie folgt definiert:

 

Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn...

  • jemand in den Raum eines Gebäudes einbricht oder einsteigt
  • jemand mit falschem Schlüssel oder anderem Werkzeug in den Raum eines Gebäudes eindringt
  • jemand im Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder mit falschem Schlüssel oder anderem Werkzeug öffnet
  • jemand aus der verschlossenen Wohnung Sachen entwendet nachdem er sich dort eingeschlichen und verborgen gehalten hatte
  • jemand im Raum eines Gebäudes ein Behältnis mit richtigem Schlüssel öffnet, den er sich (auch außerhalb der Wohnung) durch Raub oder Diebstahl angeeignet hat
  • jemand in den Raum eines Gebäudes mit richtigem Schlüssel eindringt, den er sich (auch außerhalb der Wohnung) durch Raub oder Diebstahl angeeignet hat.

 

Raub liegt vor, wenn..

  • gegen Sie Gewalt angewendet wird, damit Sie sich nicht gegen Diebstahl versicherter Sachen wehren können
  • Sie sich versicherte Sachen wegnehmen lassen oder herausgeben, weil Ihnen eine Gewalttat in der Wohnung angedroht wird
  • Ihnen versicherte Sachen weggenommen werden, weil Sie z.B. durch einen Unfall verletzt sind und sich darum nicht wehren können

 

Vandalismus liegt vor, wenn...

  • der Täter nach einem Einbruch versicherte Sachen beschädigt oder zerstört, z.B. Schränke mit Farbe beschmiert, Polster zerschneidet, Porzellan herunterwirft.

Risiko Leitungswasser in der Hausratversicherung

Ein Leitungswasserschaden liegt vor ...

  • wenn Schäden an Hausratgegenständen dadurch entstehen, das Wasser, aus Wasserleitungen und Anlagen der Heizung bestimmungswidrig austritt, z.B.  beschädigter bzw. verzogener Teppich, aufgequollene Möbel.

 

Hinweis: Nicht versichert sind in der Regel Schäden durch Rückstau, der wetterbedingt ist. Das Risiko kann bei verschiedenen Versicherern aber gegen einen Beitragszuschlag eingeschlossen werden (Elementarschaden).

Risiko Sturm/Hagel in der Hausratversicherung

Ein Sturmschaden liegt vor,

  • wenn mindestens Windstärke 8 vorherrscht.
    Schäden, die durch direkte Einwirkung des Sturms auf versicherte Sachen entstehen, werden ersetzt, aber auch Schäden die dadurch entstehen, dass durch Sturm Gegenstände auf versicherte Sachen geworfen werden.
  • Zu beachten ist dabei, dass sich die Gegenstände innerhalb der Wohnung befinden müssen, damit Versicherungsschutz besteht (außer mitversicherte Antennen und Markisen). Deshalb spielt die direkte Einwirkung von Sturm auf versicherte Sachen eine untergeordnete Rolle.

Indirekte Schäden kommen dagegen öfter vor.

 

Beispiel: Der Sturm drückt ein Fenster ein und durch eindringenden Regen werden Möbel beschädigt. Bei Hagelschäden verhält es sich ebenso. Die Mitwirkung von Sturm ist dabei nicht Voraussetzung für einen versicherten Hagelschaden.

Jedoch sind Schäden, die der Hagel deshalb verursacht, weil z.B. Fenster nicht korrekt geschlossen waren, nicht versichert.