Was ist nicht versichert ?

Eine Haftpflichtversicherung, die für alles aufkommt, kann es nicht geben. Jede Haftpflichtversicherung enthält Ausschlüsse.

Nicht versichert sind z.B.:

  • Schäden die man selbst erleidet
  • Schäden die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen (teilweise mitversichert)
  • Schäden wegen Abhandenkommens von Sachen
  • Schäden die man bestimmten nahen Angehörigen zufügt (z.B. Ehegatte, minderjährige Kinder)
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Schäden die durch den Gebrauch bestimmter Kraftfahrzeuge, bestimmter Luft- oder Wasserfahrzeuge herbeigeführt werden (dafür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen, z.B. die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss)