Was ist zu beachten bei Inhaberwechsel, Änderung der Rechtsform oder im Erbfall ?

  • Betriebs - Haftpflichtversicherungen gehen nach den gesetzlichen Bestimmungen auf den Erwerber über. Dieser hat das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme mit sofortiger Wirkung oder auf den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen.
  • Bei Änderungen der Firmenbezeichnung und/oder der Kapitalbeteiligungen besteht keine Kündigungsmöglichkeit.
  • Bei Änderung der Rechtsform von z.B. Personen- zu Kapitalgesellschaft ist Besitzwechsel eingetreten und damit eine Kündigungsmöglichkeit gegeben.
  • Im Erbfalle (Ableben des Versicherungsnehmers) kann der Rechtsnachfolger (Erbe) nicht kündigen. Die Ver- sicherung muss übernommen werden. Eine Kündigung ist nur zum Ablauf möglich.