Was ist bei Umweltrisiken zu beachten ?

In jeder Privathaftpflichtversicherung, privaten Haus- und Grundbesitzer - Haftpflichtversicherung, ist das sogenannte Gewässerschaden - Restrisiko beitragsfrei mitversichert.

  • Sind Sie privater Besitzer eines Heizöltanks, so benötigen Sie hierfür eine Gewässerschadenhaftpflicht Versicherung, die wir Ihnen auf besonderen Antrag zur Verfügung stellen.
  • Sind Sie Gewerbetreibender, so besitzen Sie für Umweltschäden einen Minimalschutz im Rahmen der sogenannten Umwelthaftpflicht Basisversicherung der Betriebshaftpflichtversicherung. Besitzen Sie jedoch Anlagen oder Stoffe, die unter das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - z.B. Heizöltanks, Benzinabscheider - das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) oder andere dem Umweltschutz dienende Bestimmungen fallen (z.B. Bundesimmissionsschutz- gesetz), so muss Ihr Versicherungsschutz entsprechend erweitert werden.
  • Eine Erweiterung Ihres Versicherungsschutzes über die Umwelthaftpflicht Basisversicherung hinaus ist auch dann nötig, wenn Sie zwar selber vorgenannte Anlagen nicht besitzen, solche oder Teile dafür aber planen, herstellen, liefern, montieren, demontieren, instandhalten oder warten.