Was ist nicht versichert ?

In der Bauleistungsversicherung besteht kein Versicherungschutz für folgende Gefahren:

 

  • Mängel der versicherten Bauleistungen und sonstiger versicherter Sachen.
  • Diebstahl oder Verlust ( Abhandenkommen ) mit dem Gebäude nicht fest verbundener Sachen
  • Schäden an Glas-, Metall-, Kunstofföberflächen und Fassadenplatten, sowie an Oberflächen vorgehängter Fassaden durch eine Tätigkeit an diesen Sachen.
  • Verstösse des Unternehmers gegen anerkannte Regeln der Technik bei Frost, Gründungen, Wasserhaltung und Bauunterbrechung
  • Krieg, Bürgerkrieg, innere Unruhen,Streik, Aussperrung und behördliche Beschlagnahmungen
  • Kernenergie 

  • Die Risiken Brand, Blitzschlag und Explosion sind über die Feuer-Rohbauversicherung zu versichern.

 

Nicht versicherte Sachen in der Bauleistungsversicherung

 

  • maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
  • bewegliche und sonstige als nicht wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
  • Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtungen, wie Ausrüstungen, Zubehör und Erstazteile
  • Kleingeräte und Werkzeug
  • Vermessungs-, Werkstatt-, Prüf-, Labor- und Funkgeräte sowie Signal- und Sicherungsanlagen
  • Stahlrohr- und Spezialgerüste, Stahlschalungen, Schalwagen, und Vorbaugeräte, ferner Baubüros, Baubuden, Baubaraken, Werkstätten, Magazine, Labore und Gerätewagen.
  • Fahrzeuge aller Art
  • Akten, Zeichnungen und Pläne

 

 

 

Versicherungen und Versicherungsvergleich bei vit 24

Versicherungen und Versicherungsvergleich

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