Wie ermitteln Sie die Versicherungssúmme der Bauleistungsversicherung ?
Sie sind als Versicherungsnehmer verpflichtet, die gesamten Bauleistungen, einschließlich aller Baustoffe und Bauteile, zu versichern, und zwar auch dann, wenn das Bauvorhaben nachträglich erweitert wird.
Die Versicherungssumme setzt sich zusammen aus:
- Den versicherten Bauleistungen und den mitversicherten Sachen aus deren gesamten Herstellungskosten einschließlich der Stundenlohnarbeiten und einschließlich des Neuwertes, der durch die Bauunternehmen gelieferten Baustoffe und Bauteile.
- Ist der Versicherungsnehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt, ist die Mehrwertsteuer in die Versicherungssumme miteinzubeziehen.
- Baustoffe und Bauteile, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, sind zum Neuwert inkl. der Kosten für die Lieferung und das Abladen zu bewerten.
- Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe sind zum Neuwert einzubeziehen
In die Berechnung der Versicherungssummme der Bauleistungsversicherung werden folgenden Punkte nicht mit einbezogen:
- Die nicht versicherten Kosten und Leistungen der Bauleistungsversicherung sowie die Grundstücks - und Erschließungskosten.
- Desweiteren die Baunebenkosten, wie Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren, die Finanzierungskosten und die behördlichen Gebühren.
Sollten sich während der Bauphase Änderungen bezüglich der Versicherungssumme ergeben, sollten Sie den Versicherer davon in Kenntnis setzen. Grundsätzlich empfehen wir die Versicherungssumme bei Abschluss etwas höher als benötigt anzusetzen.
Bauleistungsversicherung Vergleich
Informationen zur Bauleistungsversicherung
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