Was ist in der Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert?
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung haftet im Regelfall für Schäden, die Dritten durch das Bauvorhaben zugefügt werden.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer, wenn er als Bauherr und/oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks einem Dritten einen Schaden zufügt und dafür nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen verantwortlich gemacht wird. Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer obliegen. Versicherungsschutz wird nur dann gewährt, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
Versicherte Schadenbeispiele sind:
- unzureichende Sicherung der Baustelle
- unsachgemäße Lagerung von Baumaterial
- herabstürzende Gerüste
- schadhafte oder ungünstig platzierte Zäune
- mangelhafte Abdeckung von Gruben
- Beschädigungen an Bäumen auf dem Nachbargrundstück beim Ausheben des Kellers
- nicht vorschriftsmäßige Beleuchtung der Baustelle
- Ablagerungen von Baumaterialien über den Straßenrand hinaus
- nicht ausreichende Absperrung des Baugeländes
- Stürze von Passanten auf der verunreinigten Straße
- vereister Bürgersteig vor dem Neubau
- Schäden, die durch Staub und Schmutz bei den Anliegern entstanden sind
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