Was ist in der Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung haftet im Regelfall für Schäden, die Dritten durch das Bauvorhaben zugefügt werden.

 
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer, wenn er als Bauherr und/oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks einem Dritten einen Schaden zufügt und dafür nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen verantwortlich gemacht wird. Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer obliegen. Versicherungsschutz wird nur dann gewährt, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.

 

 Versicherte Schadenbeispiele sind:

  • unzureichende Sicherung der Baustelle
  • unsachgemäße Lagerung von Baumaterial
  • herabstürzende Gerüste
  • schadhafte oder ungünstig platzierte Zäune
  • mangelhafte Abdeckung von Gruben
  • Beschädigungen an Bäumen auf dem Nachbargrundstück beim Ausheben des Kellers
  • nicht vorschriftsmäßige Beleuchtung der Baustelle
  • Ablagerungen von Baumaterialien über den Straßenrand hinaus
  • nicht ausreichende Absperrung des Baugeländes
  • Stürze von Passanten auf der verunreinigten Straße
  • vereister Bürgersteig vor dem Neubau
  • Schäden, die durch Staub und Schmutz bei den Anliegern entstanden sind

 

Unser Tip für den Bauherrn:

Informationen zur Bauherrenhaftpflicht
*Als Bauherr muss man einiges beachten

Damit Sie ihren Pflichten nachkommen, sollten Sie Folgendes beachten:

 

Sie sollten bereits bei der Auswahl des Bauunternehmens und bei der Auftragserteilung darauf achten, dass das Bauunternehmen den Ruf hat, fachkundige und zuverlässige Arbeitskräfte zu beschäftigen. Sorgen Sie immer für eine gute Absicherung der Baustelle, um in der Nähe spielende Kinder zu schützen. Stellen Sie Warnschilder auf, um Unfällen vorzubeugen. Überwachen Sie regelmäßig das Baugeschehen und fragen Sie nach Details, um Nachlässigkeiten vorzubeugen. Damit Schadenersatzansprüche, die durch Selbsthilfe am Bau entstehen, mitversichert werden, ist es erforderlich, das Zusatzrisiko "Bauen in eigener Regie" anzugeben bzw. darauf zu achten, dass es mitversichert ist.  Das gesamte Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko ist für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk in der Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversichert. Eine bestehende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für ein unbebautes Grundstück kann entfallen.

 

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Versicherungen und Versicherungsvergleich

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