Gilt der Versicherungsschutz für das zu bebauende Grundstück?

*Auch ein unbebautes Grundstück sollte versichert sein

Das gesamte Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko ist für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk in der Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversichert.

 

Das bedeutet, dass eine bestehende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für ein unbebautes Grundstück entfallen kann bzw. eine solche nicht erforderlich ist, wenn Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben oder abschließen wollen.

Nach Abschluss der Bauarbeiten sollte der Versicherungsnehmer prüfen, ob das Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko durch seine Privathaftpflichtversicherung versichert ist. Wenn es sich um ein vermietetes Ein- oder Zweifamilienhaus handelt, ist eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erforderlich.

 

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