Was ist im Schadenfall zu tun?

Damit der Schadenfall der Bauherrenhaftpflichtversicherung schnell und unkompliziert abgewickelt werden kann, sollten Sie folgendes tun:

 

  • Benachrichtigen Sie umgehend den Versicherer oder melden den Schaden per E-Mail oder telefonisch bei uns.
  • Melden Sie schriftlich, per Post oder E-Mail jedes Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte, sofort, spätestens innerhalb einer Woche.
  • Schildern Sie bitte ganz genau die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben.
  • Leisten Sie ohne vorherige Absprache mit Ihrem Versicherer keine Zahlung an den Geschädigten (nie) und geben insbesondere kein Schuldanerkenntnis ab. In diesem Fall gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz!
  • Erheben Sie umgehend Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid.
  • Informieren Sie den Versicherer umgehend von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens beim Versicherer ein.
  • Zeigen Sie dem Versicherer auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.

 

Versicherungen und Versicherungsvergleich bei vit 24

Versicherungen und Versicherungsvergleich

Allgemeine Informationen zu den verschiedenen Bauherrenhaftpflichtversicherungen, die Versicherungsbedingungen und die Leistungen zu den einzelnen Tarifen finden Sie im Leistungsvergleich.

Mit unserem Versicherungsvergleich Bauherrenhaftpflicht können Sie die auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen passende Versicherung ermitteln, online berechnen und abschließen.

 

Anfrage per Telefon 05139 - 9728040