Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

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Rechtschutzversicherung
Reisegepäckversicherung
Reisehaftpflichtversicherung
Reiserücktrittskostenversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung - Schengen-Staaten
Reiserücktrittsversicherung - Abschlussfrist
Reiserücktrittsversicherung - Belege
Reiserücktrittsversicherung - Buchungsfrist
Reiserücktrittsversicherung - Fähren
Reiserücktrittsversicherung - Familienversicherung
Reiserücktrittsversicherung - Geltungsbereich Europa
Reiserücktrittsversicherung - Hausboot
Reiserücktrittsversicherung - Obliegenheiten
Reiserücktrittsversicherung - Reiseabbruchversicherung
Reiserücktrittsversicherung - Risikopersonen
Reiserücktrittsversicherung - Rücktrittskosten
Reiserücktrittsversicherung - Streik
Reiserücktrittsversicherung - Terrorismus
Reiserücktrittsversicherung - Versicherungsfall
Reiserücktrittsversicherung - Visagebühren
Reiserücktrittsversicherung - Wohnmobil
Reiseveranstalter
Rentenversicherung
Riester Rente
Risikolebensversicherung
Rürup Rente
 

Reiserücktrittsversicherung - Obliegenheiten

Obliegenheiten sind Pflichten, die die versicherte Person im Schadenfall erfüllen muss. Werden Obliegenheiten nicht beachtet, wird der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die versicherte Person die Obliegenheit schuldhaft nicht beachtet hat und die Obliegenheit für die Beurteilung der Eintrittspflicht des Versicherers von Bedeutung war. Der versicherten Person steht jedoch der Nachweis offen, dass sie nicht schuldhaft gehandelt hat und die Beachtung der Obliegenheiten für die Schadenbeurteilung unbedeutend war.