Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

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Einträge 1 bis 27 von 27

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Rechtschutzversicherung
Reisegepäckversicherung
Reisehaftpflichtversicherung
Reiserücktrittskostenversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung - Schengen-Staaten
Reiserücktrittsversicherung - Abschlussfrist
Reiserücktrittsversicherung - Belege
Reiserücktrittsversicherung - Buchungsfrist
Reiserücktrittsversicherung - Fähren
Reiserücktrittsversicherung - Familienversicherung
Reiserücktrittsversicherung - Geltungsbereich Europa
Reiserücktrittsversicherung - Hausboot
Reiserücktrittsversicherung - Obliegenheiten
Reiserücktrittsversicherung - Reiseabbruchversicherung
Reiserücktrittsversicherung - Risikopersonen
Reiserücktrittsversicherung - Rücktrittskosten
Reiserücktrittsversicherung - Streik
Reiserücktrittsversicherung - Terrorismus
Reiserücktrittsversicherung - Versicherungsfall
Reiserücktrittsversicherung - Visagebühren
Reiserücktrittsversicherung - Wohnmobil
Reiseveranstalter
Rentenversicherung
Riester Rente
Risikolebensversicherung
Rürup Rente
 

Reiserücktrittsversicherung - Abschlussfrist

Als Abschlussfrist bezeichnet man den Zeitraum, der maximal zwischen einer Reisebuchung und dem Abschluss der zugehörigen Versicherung liegen darf.


 


Diese Frist unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter der Reiserücktrittsversicherung.


 


Bei Baustein-Reisen ist für die Abschlussfrist der Buchungstag des ersten Bausteines maßgeblich. Wir empfehlen daher, schon bei der Buchung des ersten Bausteins eine Versicherung über den voraussichtlichen Reisepreis je Person abzuschließen, denn für Versicherungsfälle, die vor Abschluss der Versicherung eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. Sollte sich der Reisepreis nach Bestätigung der letzten Bausteine verringern bzw. erhöhen, kann die Versicherung jederzeit auf die niedrigere bzw. höhere Prämie angepasst werden.