Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

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Einträge 1 bis 19 von 19

A:
Abbruchkosten
Abgrenzung von Sachen in der Hausratversicherung und Gebäudeversicherung bei Mietverhältnissen
Abschlag bei Erwerbsminderungsrente
Aktienfonds
Allgefahrenversicherung
Allmählichkeitsschäden
Altersrückstellung
Altersvorsorge
Altersvorsorge - Gesetzliche Rentenversicherung
Altersvorsorge - Private Rentenversicherung
Altersvorsorge - Riester Rente
Altersvorsorge - Rürup Rente
Anbauküche
Anbaumöbel
Annahmezwang
Anpassungsklausel in der Hausratversicherung
Aufräumungskosten
Auslandsreisekrankenversicherung
Auswahlpflicht des Bauherrn
 

Altersvorsorge - Private Rentenversicherung

Eigentlich ist die Private Rentenversicherung keine Versicherung sondern ein reiner Sparvertrag. Ab einem im Vertrag festgelegten Termin wird Ihnen eine monatliche Rente gezahlt. Es kann auch eine einmalige Auszahlung zum Vertragende –Ablaufleistung- vereinbart werden.


Es gibt zwei verschiedene Formen der Privaten Rentenversicherung, die Sofortrente und die aufgeschobene Rente.


Bei der Sofortrente wird in die Rentenversicherung einmalig eine größere Geldsumme eingezahlt. Es kann dann also sofort eine monatliche Rentenzahlung erworben werden. Diese Variante ist besonders für ältere Menschen die sich guter Gesundheit erfreuen und damit eine Aussicht auf ein langes Leben haben geeignet. 


Bei der aufgeschobenen Rente werden dagegen über viele Jahre hinweg monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich Beiträge eingezahlt. Eine monatliche Auszahlung erfolgt dann meistens ab dem Eintritt ins Rentenalter.Stirbt der Versicherte vor Eintritt ins Rentenalter wird den Erben meist nur die eingezahlte Summe erstattet. Ab dem Rentenbeginn haben die Erben grundsätzlich keine Ansprüche. Allerdings kann vereinbart werden, dass die monatliche Rente noch über mehrere Jahre an die Erben ausgezahlt wird.