Was sollten Sie bei Risikofortfall beachten ?
Eine personengebundene Haftpflichtversicherung z.B. als Arzt, Architekt, Lehrer usw. ist mit dem Tode oder der Berufsaufgabe des Versicherungsnehmers erloschen.
Für die Privat - Haftpflichtversicherung gilt nach dem Tod des Versicherungsnehmers folgendes:
- Der Schutz für den mitversicherten Ehegatten und/oder unverheiratete Kinder besteht bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fort. Zahlt der überlebende Ehegatte den nächsten Beitrag wird er automatisch Vertragspartner und führt den bestehenden Vertrag fort.
- Beim Verkauf eines Tieres (z.B. Hund, Pferd, Pony) erlischt die Tierhalter - Haftpflichtversicherung und der neue Besitzer bleibt ohne Versicherungsschutz.
- Beim Verkauf eines Grundstückes erlischt die Haus- und Grundbesitzer - Haftpflichtversicherung mit dem Tage, an dem der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.
- Bei vollständigem und dauernden Wegfall des versicherten Risikos erlischt der Versicherungsschutz. Es kann jedoch eine Nachhaftungsversicherung für einen Zeitraum von längstens 5 Jahren beantragt werden. Hierdurch sind Schäden versichert, deren Ursache im ursprünglich versicherten Zeitraum liegt, die Schäden jedoch erst nach Erlöschen des Vertrages eintreten.
Allgemeine Informationen zur Haftpflichtversicherung
- Was versteht man unter Haftpflicht ?
- Wofür leistet die Haftpflichtversicherung ?
- Was ist versichert ?
- Was ist nicht versichert ?
- Wer ist in der Haftpflichtversicherung versichert ?
- Wo gilt die Haftpflichtversicherung ?
- Bis zu welcher Höhe leistet die Haftpflichtversicherung ?
- Was sollten Sie vor Vertragsabschluss beachten ?
- Was sollten Sie während der Vertragslaufzeit beachten ?
- Was ist im Schadenfall zu tun ?
- Was sollten Sie bei Risikofortfall beachten ?
- Was ist bei Inhaberwechsel ... zu beachten ?
- Was ist bei Umweltrisiken zu beachten ?