Was sollten Sie bei Risikofortfall beachten ?

Eine personengebundene Haftpflichtversicherung z.B. als Arzt, Architekt, Lehrer usw. ist mit dem Tode oder der Berufsaufgabe des Versicherungsnehmers erloschen.

Für die Privat - Haftpflichtversicherung gilt nach dem Tod des Versicherungsnehmers folgendes:

  • Der Schutz für den mitversicherten Ehegatten und/oder unverheiratete Kinder besteht bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fort. Zahlt der überlebende Ehegatte den nächsten Beitrag wird er automatisch Vertragspartner und führt den bestehenden Vertrag fort.
  • Beim Verkauf eines Tieres (z.B. Hund, Pferd, Pony) erlischt die Tierhalter - Haftpflichtversicherung und der neue Besitzer bleibt ohne Versicherungsschutz.
  • Beim Verkauf eines Grundstückes erlischt die Haus- und Grundbesitzer - Haftpflichtversicherung mit dem Tage, an dem der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.
  • Bei vollständigem und dauernden Wegfall des versicherten Risikos erlischt der Versicherungsschutz. Es kann jedoch eine Nachhaftungsversicherung für einen Zeitraum von längstens 5 Jahren beantragt werden. Hierdurch sind Schäden versichert, deren Ursache im ursprünglich versicherten Zeitraum liegt, die Schäden jedoch erst nach Erlöschen des Vertrages eintreten.