Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

Versicherungslexikon


0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XY Z




Einträge 1 bis 5 von 5

U:
Unfallversicherung - Gesetzlichen Unfallversicherung
Unfallversicherung - Private Unfallversicherung
Unterversicherung in der Hausratversicherung
Unterversicherungsverzicht (Gebäudeversicherung)
Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung
 

Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung


Auf dem Markt werden aktuell zwei Versicherungsmodelle angeboten: Das herkömmliche Versicherungssummenmodell und das Wohnflächenmodell.


Beim Versicherungssummenmodell zu Altbeständen verzichtet der Hausratversicherer auf die Anrechnung einer Unterversicherung, wenn eine Mindestversicherungssumme von 500 bis 750 EUR (unterschiedlich nach Versicherer) je Quadratmeter Wohnfläche versichert wird.


In der Hausratversicherung wird beim Wohnflächenmodell auf die Ermittlung einer Versicherungssumme verzichtet. Der Versicherungsschutz gilt dann bis zur angegeben Höchstversicherungssumme und ein genereller Unterversicherungsverzicht gilt als vereinbart, sofern die Wohnfläche korrekt angegeben ist



 


Ein Beispiel:


Haben Sie in Ihrem Hausrat Gegenstände für insgesamt 50.000 Euro, aber nur eine Summe von 40.000 Euro versichert, erhalten Sie im Schadenfall nur 80 % des tatsächlich angefallenen Schadens sofern kein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist.



Wenn Sie die Klausel Unterversicherungsverzicht vereinbart haben, bedeutet das, dass im Schadenfall keine Abzüge gemacht werden können. Der Versicherer akzeptiert damit, dass die vereinbarte Versicherungssumme ausreicht und zahlt den entstandenen Schaden max. bis zur festgelegten Versicherungsumme.