Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

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U:
Unfallversicherung - Gesetzlichen Unfallversicherung
Unfallversicherung - Private Unfallversicherung
Unterversicherung in der Hausratversicherung
Unterversicherungsverzicht (Gebäudeversicherung)
Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung
 

Unterversicherungsverzicht (Gebäudeversicherung)

 
Auf dem Markt werden aktuell zwei Versicherungsmodelle für die Gebäudeversicherung angeboten: Das herkömmliche Versicherungssummenmodell (Wert 1914) und das Wohnflächenmodell.

  • Beim Versicherungssummenmodell (Wert 1914) verzichtet der Wohngebäudeversicherer auf die Anrechnung einer Unterversicherung, wenn die Versicherungssumme durch Schätzung eines Bausachverständigen, Umrechnung des Baupreises oder Beschreibung des Wohngebäudes ermittelt wurde.
  • Beim Wohnflächenmodell in der Wohngebäudeversicherung wird auf die Ermittlung einer Versicherungssumme verzichtet. Somit besteht Versicherungsschutz bis zum Wert des Gebäudes und es gilt ein genereller Unterversicherungsverzicht, sofern das Wohngebäude korrekt beschrieben ist bzw. die Wohnfläche korrekt angegeben ist.