In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.
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Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Leiden Sie durch einen Unfall an einem bleibenden körperlichen Schaden zahlt die private Unfallversicherung. Wenn die Unfallfolgen voraussichtlich für länger als 3 Jahre bestehen geht die Versicherung von einer dauerhaften Beeinträchtigung aus.
Die wichtigsten Bestandteile einer privaten Unfallversicherung sind:
Bei einem Körperschaden zahlt die private Unfallversicherung einen bestimmten Prozentsatz der vereinbarten Invaliditätssumme die sich nach der jeweiligen Gliedertaxe der Versicherung richtet.
Weitere Risiken wie z. B. der Unfalltod, Progression, ausreichende Grundinvaliditätssumme, Unfallrente, Übergangsleistung, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld können gegen einen zusätzlichen Beitrag mit in die private Unfallversicherung eingeschlossen werden.
Sie sollten darauf achten das auch folgende Risiken mit zum Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung gehören: