Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

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U:
Unfallversicherung - Gesetzlichen Unfallversicherung
Unfallversicherung - Private Unfallversicherung
Unterversicherung in der Hausratversicherung
Unterversicherungsverzicht (Gebäudeversicherung)
Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung
 

Unfallversicherung - Gesetzlichen Unfallversicherung

Wenn der Unfall im Kindergarten, in der Schule, an der Universität, am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg dorthin  passiert leistet die gesetzliche Unfallversicherung.


Die Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sollen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgemildert werden. Geleistet wird unabhängig davon wer den Arbeitsunfall verursacht hat.


Zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zählen:

  • Heilbehandlungen
  • Verletztengeld
  • Verletztenrente
  • Pflegegeld
  • Hinterbliebenenrente

Damit auch Bauhelfer wie Freunde, Bekannte, Nachbarn und Verwandte über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind müssen Sie der Bau-Berufsgenossenschaft gemeldet werden, egal ob Sie unentgeltlich oder gegen Bezahlung tätig sind. Meldet der Bauherr seine Helfer nicht muss er mit einem Bußgeld rechnen.


Für den Bauherren und seinen (Ehe)-Partner besteht keine Versicherungspflicht.