Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

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Rechtschutzversicherung
Reisegepäckversicherung
Reisehaftpflichtversicherung
Reiserücktrittskostenversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung - Schengen-Staaten
Reiserücktrittsversicherung - Abschlussfrist
Reiserücktrittsversicherung - Belege
Reiserücktrittsversicherung - Buchungsfrist
Reiserücktrittsversicherung - Fähren
Reiserücktrittsversicherung - Familienversicherung
Reiserücktrittsversicherung - Geltungsbereich Europa
Reiserücktrittsversicherung - Hausboot
Reiserücktrittsversicherung - Obliegenheiten
Reiserücktrittsversicherung - Reiseabbruchversicherung
Reiserücktrittsversicherung - Risikopersonen
Reiserücktrittsversicherung - Rücktrittskosten
Reiserücktrittsversicherung - Streik
Reiserücktrittsversicherung - Terrorismus
Reiserücktrittsversicherung - Versicherungsfall
Reiserücktrittsversicherung - Visagebühren
Reiserücktrittsversicherung - Wohnmobil
Reiseveranstalter
Rentenversicherung
Riester Rente
Risikolebensversicherung
Rürup Rente
 

Risikolebensversicherung

Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung vereinbaren Sie sowohl eine Versicherungssumme als auch eine bestimmte Laufzeit mit der Sie Ihre Hinterbliebenen finanziell abzusichern können. Es kommt ausschließlich in einem Todesfall zur Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme.


Die Auszahlung geht immer an den vertraglich festgelegten Begünstigten. Als Begünstigten können Sie jeden eintragen lassen. Sie können auch vereinbaren dass die Versicherungssumme im Todesfall an eine bestimmte Einrichtung gespendet wird.


Die Risikolebensversicherung kann auch als sogenannte Restschuldversicherung abgeschlossen werden um z. B. einen Kredit oder eine Baufinanzierung abzusichern. In dieser Form reduziert sich die Versicherungssumme laufend und kommt am Ende des Vertrages bei Null an.