Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

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Einträge 1 bis 27 von 27

R:
Rechtschutzversicherung
Reisegepäckversicherung
Reisehaftpflichtversicherung
Reiserücktrittskostenversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung - Schengen-Staaten
Reiserücktrittsversicherung - Abschlussfrist
Reiserücktrittsversicherung - Belege
Reiserücktrittsversicherung - Buchungsfrist
Reiserücktrittsversicherung - Fähren
Reiserücktrittsversicherung - Familienversicherung
Reiserücktrittsversicherung - Geltungsbereich Europa
Reiserücktrittsversicherung - Hausboot
Reiserücktrittsversicherung - Obliegenheiten
Reiserücktrittsversicherung - Reiseabbruchversicherung
Reiserücktrittsversicherung - Risikopersonen
Reiserücktrittsversicherung - Rücktrittskosten
Reiserücktrittsversicherung - Streik
Reiserücktrittsversicherung - Terrorismus
Reiserücktrittsversicherung - Versicherungsfall
Reiserücktrittsversicherung - Visagebühren
Reiserücktrittsversicherung - Wohnmobil
Reiseveranstalter
Rentenversicherung
Riester Rente
Risikolebensversicherung
Rürup Rente
 

Reiseveranstalter

Kaufmann, der touristische Dienstleistungen verschiedener Betriebe des Reiseverkehrs und Fremdenverkehrs aufeinander abstimmt und zu Pauschalreisen als eigenen Leistungen so zusammenfasst, dass er am Reisemarkt jeweils eine größere Anzahl gleichartiger Reisen zu einem grundsätzlich einheitlichen Pauschalpreis anbieten kann. Nach dem Gesetz der Massenproduktion kann dieser Preis grundsätzlich niedriger sein als die Summe der Einzelpreise der Reisebestandteile einer entsprechenden Individualreise. - Umsatzsteuerliche Behandlung (§ 25 UStG): Die von einem Reiseveranstalter im eigenen Namen erbrachten Leistungen sind grundsätzlich einheitliche sonstige Leistungen; sie sind i. d. R. umsatzsteuerbefreit, soweit die ihr zuzurechnenden Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden; im Übrigen unterliegt i. d. R. lediglich die Wertschöpfung des R. der Umsatzsteuer (sog. Margenbesteuerung); steuerpflichtig sind also nur die sog. Regieleistungen bei Reisen innerhalb der EG. Dementsprechend Verbot des Abzugs der auf den Vorleistungen lastenden Vorsteuern. Besondere Rechnungslegungs- und Aufzeichnungspflichten für R.