Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

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Rechtschutzversicherung
Reisegepäckversicherung
Reisehaftpflichtversicherung
Reiserücktrittskostenversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung - Schengen-Staaten
Reiserücktrittsversicherung - Abschlussfrist
Reiserücktrittsversicherung - Belege
Reiserücktrittsversicherung - Buchungsfrist
Reiserücktrittsversicherung - Fähren
Reiserücktrittsversicherung - Familienversicherung
Reiserücktrittsversicherung - Geltungsbereich Europa
Reiserücktrittsversicherung - Hausboot
Reiserücktrittsversicherung - Obliegenheiten
Reiserücktrittsversicherung - Reiseabbruchversicherung
Reiserücktrittsversicherung - Risikopersonen
Reiserücktrittsversicherung - Rücktrittskosten
Reiserücktrittsversicherung - Streik
Reiserücktrittsversicherung - Terrorismus
Reiserücktrittsversicherung - Versicherungsfall
Reiserücktrittsversicherung - Visagebühren
Reiserücktrittsversicherung - Wohnmobil
Reiseveranstalter
Rentenversicherung
Riester Rente
Risikolebensversicherung
Rürup Rente
 

Reiserücktrittsversicherung - Belege

Jeder Schaden muss dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Hierbei hat der Versicherte Obliegenheiten zu beachten (z.B. bei Gepäckdiebstahl: Polizeiprotokoll; bei Reiserücktritt: ärztliches Attest). Auch der Schadenumfang ist darzulegen und zu beweisen (z.B. bei Gepäck: Kaufbeleg; bei Reiserücktritt: Stornorechnung). Die Belege müssen im Original eingereicht werden.