Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

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Pflegeversicherung
Pflegeversicherung - Gesetzliche Pflegeversicherung
Pflegeversicherung - Pflegekostenversicherung
Pflegeversicherung - Pflegetagegeldversicherung
Pflegeversicherung - Pflegezusatzversicherung
Pflegeversicherung - Private Pflegeversicherung
Prämienanpassungsklausel
Private Rentenversicherung
 

Prämienanpassungsklausel

(Beitragsanpassungsklausel) Anpassung der tariflich bestimmten Prämiensätze an veränderter Aufwandssituation während der Laufzeit des Vertrags. Es wird jährlich aufgrund der dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Anpassungsklausel, die für die einzelnen Versicherungszweige an durchaus unterschiedliche Indices angeknüft, geprüft, ob eine Prämienkorrektur stattzufinden hat. Der Anpassungstatbestand wird teilweise (Verbundene Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugs-Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung) durch unabhängige Treuhänder festgestellt.


Die Anpassungsstufen sind in den verschiedenen Versicherungszweigen, die Anpassungsklauseln aufweisen, unterschiedlich bemessen, die Einzelregelungen verabschieden.


Die Klauseln enthalten teilweise bei Erreichung oder Überschreitung bestimmter Anhebungsprozentsätze außerordentliche Kündigungsrechte der Versicherungsnehmer. §31 n. F VVG enthält nunmehr gesetzliche Kündigungsrechte (siehe Kündigung).


Je nach der vertraglichen Regelung kann aufgrund der Anpassungsklausel auch eine Prämienermäßigung erfolgen. Das Bundesverwaltungsgericht hat Grundsätze für die aufsichtsbehördliche Genehmigung von Prämienanpassungsklauseln aufgestellt, das Bundeskartellamt die Prüfung von Anpassungsklauseln eingeleitet.


Außer in den bereits genannten Versicherungszweigen bestehen insbesondere Anpassungsklauseln in der Maschinenversicherung und anderen Versicherungsarten der technischen Versicherungszweige, der Landwirtschaftlichen Feuer- und Einbruch Diebstahlversicherung, der Glasversicherung. In der Krankenversicherung ist bei bestimmten Abweichungen zwischen erbrachten und kalkulierten Versicherungsleistungen des einzelnen Versicherungsunternehmens eine Beitragskorrektur mit Genehmigung der Versicherungsaufsichtsbehörde möglich.