Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

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K:
Kameraversicherung
Kapitalbildenden Lebensversicherung
Kraftfahrzeugversicherung - Fahrerunfallversicherung
Kraftfahrzeugversicherung - Garantieversicherung
Kraftfahrzeugversicherung - Insassenunfallversicherung
Kraftfahrzeugversicherung - Kaskoversicherung
Kraftfahrzeugversicherung - Kraftfahrzeug-Schutzbrief
Kraftfahrzeugversicherung - Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
Kraftfahrzeugversicherung - Mallorca Police
Kraftfahrzeugversicherung - Teilkaskoversicherung
Kraftfahrzeugversicherung - Vollkaskoversicherung
Krankenversicherung
Krankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung
Krankenversicherung - Krankenhaustagegeldversicherung
Krankenversicherung - Krankenhauszusatzversicherung
Krankenversicherung - Krankentagegeldversicherung
Krankenversicherung - Krankenzusatzversicherung
Krankenversicherung - Private Krankenversicherung
Krankenversicherung - Zahnzusatzversicherung
 

Krankenversicherung - Krankentagegeldversicherung

Während einer Erkrankung erhalten Sie mindestens 6 Wochen von Ihrem Arbeitgeber Ihr Gehalt. Danach erhalten Sie max. 78 Wochen von der gesetzlichen Krankenkasse Ihr Krankentagegeld (ca. 70% des Bruttoeinkommens).


Die private Krankentagegeldversicherung dagegen leistet meist unbegrenzt. Häufig werden die Zahlungen nach ca. 3 Monaten eingestellt sollten Sie berufsunfähig werden. In diesen Fällen zahlt dann die Berufsunfähigkeitsversicherung.


Sie möchten Einkommenseinbußen bei längerer Arbeitsunfähigkeit vermeiden? Auch hier hilft die Krankentagegeldversicherung. Sie zahlt Ihnen den vereinbarten Tagessatz unabhängig davon ob Sie sich zuhause oder im Krankenhaus auskurieren.


Beamte brauchen keine Krankentagegeldversicherung abschließen da Sie auch bei längeren Erkrankungen Zahlungen von Ihrem Dienstherren erhalten. Für Arbeitnehmer, Selbstständigen und Freiberufler ist ein Abschluss allerdings sinnvoll.