Die Gesetzliche Krankenkasse muss nach dem Solidaritätsprinzip jeden aufnehmen, leistet aber nur eine Grundversorgung. Der Beitrag richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen.
Die Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung ist, Ihre Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen, zu verbessern oder Ihre Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Der Leistungsanspruch ist grundsätzlich bei allen Versicherten gleich. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Zusätzlich können die Krankenkassen auch Mehrleistungen erbringen wie z.B. die Verhütung von Krankheiten (Präventionsmaßnahmen), häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfen, Rehabilitation etc.
Die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung errechnen sich entsprechend dem Solidaritätsprinzip und einem festgesetzten Beitragssatzes nach dem persönlichen Einkommen.
Über Krankenzusatzversicherungen können z.B. Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlungen, Krankentagegeld und Zuschüsse für Brillen zusätzlich versichert werden. |