Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

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K:
Kameraversicherung
Kapitalbildenden Lebensversicherung
Kraftfahrzeugversicherung - Fahrerunfallversicherung
Kraftfahrzeugversicherung - Garantieversicherung
Kraftfahrzeugversicherung - Insassenunfallversicherung
Kraftfahrzeugversicherung - Kaskoversicherung
Kraftfahrzeugversicherung - Kraftfahrzeug-Schutzbrief
Kraftfahrzeugversicherung - Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
Kraftfahrzeugversicherung - Mallorca Police
Kraftfahrzeugversicherung - Teilkaskoversicherung
Kraftfahrzeugversicherung - Vollkaskoversicherung
Krankenversicherung
Krankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung
Krankenversicherung - Krankenhaustagegeldversicherung
Krankenversicherung - Krankenhauszusatzversicherung
Krankenversicherung - Krankentagegeldversicherung
Krankenversicherung - Krankenzusatzversicherung
Krankenversicherung - Private Krankenversicherung
Krankenversicherung - Zahnzusatzversicherung
 

Krankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung

Die Gesetzliche Krankenkasse muss nach dem Solidaritätsprinzip jeden aufnehmen, leistet aber nur eine Grundversorgung. Der Beitrag richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen.


Die Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung ist, Ihre Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen, zu verbessern oder Ihre Krankheitsbeschwerden zu lindern.


Der Leistungsanspruch ist grundsätzlich bei allen Versicherten gleich. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.


Zusätzlich können die Krankenkassen auch Mehrleistungen erbringen wie z.B. die Verhütung von Krankheiten (Präventionsmaßnahmen), häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfen, Rehabilitation etc.


Die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung errechnen sich entsprechend dem Solidaritätsprinzip und einem festgesetzten Beitragssatzes nach dem persönlichen Einkommen.


Über Krankenzusatzversicherungen können z.B. Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlungen, Krankentagegeld und Zuschüsse für Brillen zusätzlich versichert werden.