Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

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Einträge 1 bis 19 von 19

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Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Amtshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Bauherrenhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Berufshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Betriebshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Bootshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Diensthaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Jagdhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Privathaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Tierhalterhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Wassersporthaftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Hausratversicherung - Elementarschadenversicherung
Hausratversicherung - Fahrraddiebstahlversicherung
Hausratversicherung - Glasbruchversicherung
Hausratversicherung - Wohnungsschutzbrief
 

Hausratversicherung - Fahrraddiebstahlversicherung

Wenn Ihnen Ihr Fahrrad aus dem Keller gestohlen wird, ist dies ein Einbruch und wird über die einfache Hausratversicherung abgedeckt.


Wird Ihnen Ihr Fahrrad , dass außerhalb eines geschlossenen Raumes angeschlossen abgestellt wurde, in der Zeit von 6 bis 22 Uhr geklaut handelt es sich um einen Fahrraddiebstahl und ist über die Fahrraddiebstahlversicherung versichert. Ausnahme: Sie haben Ihr Fahrrad nach 22 Uhr noch in Betrieb.


Mittlerweile bieten immer mehr Versicherungen auch einen 24-Stundenschutz an. Steht Ihnen zum Abstellen Ihres Fahrrades ein Abstellraum zur Verfügung, so müssen Sie diesen auch nutzen.