Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

Versicherungslexikon


0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XY Z




Einträge 1 bis 19 von 19

H:
Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Amtshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Bauherrenhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Berufshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Betriebshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Bootshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Diensthaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Jagdhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Privathaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Tierhalterhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Wassersporthaftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Hausratversicherung - Elementarschadenversicherung
Hausratversicherung - Fahrraddiebstahlversicherung
Hausratversicherung - Glasbruchversicherung
Hausratversicherung - Wohnungsschutzbrief
 

Haftpflichtversicherung

Im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist festgelegt wer zum Schadenersatz verpflichtet ist:


(1)   Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.


(2)   Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.


Sie haften also für die Schäden die Sie anderen zugefügt haben mit Ihrem gesamten Vermögen und – bis zur Pfändungsgrenze – auch mit Ihrem Einkommen. Unter Umständen müssen Sie ein Leben lang zahlen um den finanziellen Schaden, den Sie angerichtet haben, vollständig zu ersetzten. Keine Haftpflichtversicherung deckt alle denkbaren Haftpflichtschäden ab, sondern die verschiedenen Bereiche werden einzeln versichert.


Die einzelnen Bereiche sind:

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung (Hund und Pferd)
  • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
  • Bootshaftpflichtversicherung
  • Wassersporthaftpflichtversicherung
  • Diensthaftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Jagdhaftpflichtversicherung
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung (Betriebsangehörige sind mitversichert)
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
  • Amtshaftpflichtversicherung