Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

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Einträge 1 bis 19 von 19

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Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Amtshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Bauherrenhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Berufshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Betriebshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Bootshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Diensthaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Jagdhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Privathaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Tierhalterhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung - Wassersporthaftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Hausratversicherung - Elementarschadenversicherung
Hausratversicherung - Fahrraddiebstahlversicherung
Hausratversicherung - Glasbruchversicherung
Hausratversicherung - Wohnungsschutzbrief
 

Haftpflichtversicherung - Bauherrenhaftpflichtversicherung

Sie haften als Bauherr für alle Schäden, die vom Bau und Baugrundstück ausgehen, sofern kein anderer dafür verantwortlich ist.


Stürzt ein Besucher in eine unbeleuchtete Baugrube müssen Sie haften denn als Bauherr sind Sie der verantwortliche Auftraggeber während des gesamten Bauvorhabens. Bereits bei Abschluss des Vertrages mit dem Architekten oder mit der Planung durch einen Bauingenieur beginnt die Haftung.


Schadenersatzansprüche Dritter die sich gegen Bauhelfer wie z. B. Freunde oder Nachbarn richten sind mitversichert. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung leistet nicht für Ansprüche, des Bauherren die sich gegen seine Helfer richten. Personenschäden der Helfer die durch einen Unfall entstanden sind und sich gegen den Bauherren richten sind ebenfalls nicht mitversichert. Diese müssen über die gesetzliche Unfallversicherung versichert werden.


Der Versicherungsschutz der Bauherren-Haftpflichtversicherung gilt meist für maximal 2 Jahre und beinhaltet Schadenersatz und die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung sollte bereits beim Kauf des Grundstückes abgeschlossen werden.


Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung muss während der Bauphase nicht abgeschlossen werden, da Sie in der Bauherren-Haftpflichtversicherung enthalten ist.