Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

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F:
Fahrraddiebstahlversicherung
Feriengarantie
Feuer-Rohbauversicherung
Fotografenversicherung
 

Feriengarantie

Die Feriengarantie der URV umfass ergänzend zur Reiserücktrittsversicherung und zur Reiseabbruchversicherung folgende Leistungen

    • Bei Abbruch in der ersten Urlaubshälfte erhalten Sie einen Gutschein zur Wiederholung der gebuchten Reise.
    • Bei Abbruch in der zweiten Urlaubshälfte Ersatz für den Wert der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistung.
    • Bei nicht planmäßiger Verlängerung der Reise aufgrund von Elementarereignissen werden anfallende Mehrkosten bis zu 5.000,- EUR ersetzt.
    • Erstattung der zusätzlichen Kosten der versicherten Person für die Unterkunft (nach Art und Klasse der gebuchten und versicherten Reiseleistung), wenn für die versicherte Person die planmäßige Beendigung der Reise nicht zumutbar ist, weil eine mitreisende Risikoperson wegen schwerer Unfallverletzung oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht transportfähig ist und über den gebuchten Rückreisetermin hinaus in stationärer Behandlung bleiben muss.



    Die Leistungen der Feriengarantie gelten nicht für Kreuzfahrten, Fährpassagen, Bootsanmietungen etc. mit einem Reisepreis je Person/Mietpreis je Objekt über 2.000,- EUR.