Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

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Direktversicherung
 

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung ist der Träger der betrieblichen Altersversorgung ein Lebensversicherer, bei dem vom Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers bzw. seiner Angehörigen abgeschlossen wird. Hinsichtlich der Leistungen sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen ganz oder teilweise bezugsberechtigt. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung oder als von beiden (Arbeitgeberbeitrag und Entgeltumwandlung) finanziert.