Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

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Einträge 1 bis 19 von 19

A:
Abbruchkosten
Abgrenzung von Sachen in der Hausratversicherung und Gebäudeversicherung bei Mietverhältnissen
Abschlag bei Erwerbsminderungsrente
Aktienfonds
Allgefahrenversicherung
Allmählichkeitsschäden
Altersrückstellung
Altersvorsorge
Altersvorsorge - Gesetzliche Rentenversicherung
Altersvorsorge - Private Rentenversicherung
Altersvorsorge - Riester Rente
Altersvorsorge - Rürup Rente
Anbauküche
Anbaumöbel
Annahmezwang
Anpassungsklausel in der Hausratversicherung
Aufräumungskosten
Auslandsreisekrankenversicherung
Auswahlpflicht des Bauherrn
 

Anpassungsklausel in der Hausratversicherung

Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich zum Beginn eines jeden Versicherungsjahres im Rahmen des vom statistischen Bundesamt ermittelten Index (Preisindex der Lebenshaltungskosten).Sie können der Anpassung.  innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung, schriftlich widersprechen.


Wichtig:


Die Erhöhung ist gleichfalls ein Vorteil für Sie, um einer möglichen Unterversicherung vorzubeugen.


Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, das heißt der Versicherer ersetzt Ihnen im Schadenfall den Gesamtschaden, wenn die Vesicherungsumme dem Versicherungswert entspricht.


Würde der Versicherer die Anpassung nicht vornehmen oder Sie lehnen die Anpassung ab, kann es leicht passieren das Sie in eine Unterversicherung  geraten, die sich im Schadenfall negativ für Sie auswirken kann.


Sollten Sie den Unterversicherungsverzicht vereinbart haben, kann der Versicherer bei mehrfacher Ablehung der Anpassung verlangen, dass die Klausel  entfällt.