Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

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Einträge 1 bis 19 von 19

A:
Abbruchkosten
Abgrenzung von Sachen in der Hausratversicherung und Gebäudeversicherung bei Mietverhältnissen
Abschlag bei Erwerbsminderungsrente
Aktienfonds
Allgefahrenversicherung
Allmählichkeitsschäden
Altersrückstellung
Altersvorsorge
Altersvorsorge - Gesetzliche Rentenversicherung
Altersvorsorge - Private Rentenversicherung
Altersvorsorge - Riester Rente
Altersvorsorge - Rürup Rente
Anbauküche
Anbaumöbel
Annahmezwang
Anpassungsklausel in der Hausratversicherung
Aufräumungskosten
Auslandsreisekrankenversicherung
Auswahlpflicht des Bauherrn
 

Altersvorsorge

Da in den heutigen Zeiten die gesetzliche Altersvorsorge bei weitem nicht mehr ausreicht um seinen Lebensstandart im Alter zu halten müssen wir uns zunehmend selbst um eine ausreichende private Altersvorsorge kümmern.


Die Altersvorsorge beruht sich auf 3 Säulen:

  • 1. Staatliche Vorsorge
  • 2. Private Vorsorge
  • 3. Betriebliche Vorsorge

Die staatliche Vorsorge sichert den Lohnersatz für Frauen und Männer die erwerbstätig waren.


Aufgrund der zunehmenden Lebenserwartung kommen werden die Beitragszahler immer weniger während die Empfänger der staatlichen Rente immer mehr steigt.


Die wichtigsten Ergänzungen zur staatlichen Vorsorge sind die private Vorsorge oder die betriebliche Vorsorge.


In der privaten Altersvorsorge wird unterschieden zwischen:

  • Riester-Rente
  • Rürüp-Rente
  • Rentenversicherung
  • Lebensversicherung

Jeder von Ihnen ersparte Euro wird in der privaten Vorsorge zuzüglich Zinsen als lebenslange Rente oder auch als Einmalbetrag wieder an Sie ausbezahlt.Ihre persönlichen Renditewünsche und Ihre Risikobereitschaft spielen bei der Auswahl des jeweiligen Produkts eine große Rolle.


Die betriebliche Altersvorsorge wird von den Unternehmen ganz oder teilweise finanziert. Viele Arbeitgeber zeigen aufgrund der finanziellen Belastung kein Interesse an einer betrieblichen Altersversorgung obwohl jeder Arbeitnehmer ein Recht auf diese Form der Altersvorsorge hat.