Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

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Einträge 1 bis 19 von 19

A:
Abbruchkosten
Abgrenzung von Sachen in der Hausratversicherung und Gebäudeversicherung bei Mietverhältnissen
Abschlag bei Erwerbsminderungsrente
Aktienfonds
Allgefahrenversicherung
Allmählichkeitsschäden
Altersrückstellung
Altersvorsorge
Altersvorsorge - Gesetzliche Rentenversicherung
Altersvorsorge - Private Rentenversicherung
Altersvorsorge - Riester Rente
Altersvorsorge - Rürup Rente
Anbauküche
Anbaumöbel
Annahmezwang
Anpassungsklausel in der Hausratversicherung
Aufräumungskosten
Auslandsreisekrankenversicherung
Auswahlpflicht des Bauherrn
 

Altersvorsorge - Gesetzliche Rentenversicherung

Die Gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung, durch die Sie im Alter versorgt werden. Renten werden bei Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, im Alter und im Todesfall auch an die Hinterbliebenen gezahlt.


In der Gesetzlichen Rentenversicherung gilt der sogenannte Generationenvertrag:


Alle berufstätigen Angestellte und Arbeiter und die Arbeitgeber zahlen in die Gesetzliche Rentenversicherung ein und finanzieren damit die Rentenzahlungen an die heutigen Rentner.