Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

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Einträge 1 bis 19 von 19

A:
Abbruchkosten
Abgrenzung von Sachen in der Hausratversicherung und Gebäudeversicherung bei Mietverhältnissen
Abschlag bei Erwerbsminderungsrente
Aktienfonds
Allgefahrenversicherung
Allmählichkeitsschäden
Altersrückstellung
Altersvorsorge
Altersvorsorge - Gesetzliche Rentenversicherung
Altersvorsorge - Private Rentenversicherung
Altersvorsorge - Riester Rente
Altersvorsorge - Rürup Rente
Anbauküche
Anbaumöbel
Annahmezwang
Anpassungsklausel in der Hausratversicherung
Aufräumungskosten
Auslandsreisekrankenversicherung
Auswahlpflicht des Bauherrn
 

Abschlag bei Erwerbsminderungsrente

Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung werden durch einen Abschlag gemindert, wenn sie vor dem 63. Lebensjahr bezogen werden. Der Abschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent, pro Jahr 3,6 Prozent. Er ist auf maximal 10,8 Prozent begrenzt. Wer seine Rente vor dem 60. Lebensjahr bezieht, erhält durch die Zurechnungszeit einen teilweisen Ausgleich, so dass die Rentenminderung unter 10,8 Prozent liegt.