Versicherungslexikon

In unserem Versicherungslexikon haben wir Begriffe rund um den Versicherungsbereich für Sie ausführlich und verständlich erklärt.

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Einträge 1 bis 19 von 19

A:
Abbruchkosten
Abgrenzung von Sachen in der Hausratversicherung und Gebäudeversicherung bei Mietverhältnissen
Abschlag bei Erwerbsminderungsrente
Aktienfonds
Allgefahrenversicherung
Allmählichkeitsschäden
Altersrückstellung
Altersvorsorge
Altersvorsorge - Gesetzliche Rentenversicherung
Altersvorsorge - Private Rentenversicherung
Altersvorsorge - Riester Rente
Altersvorsorge - Rürup Rente
Anbauküche
Anbaumöbel
Annahmezwang
Anpassungsklausel in der Hausratversicherung
Aufräumungskosten
Auslandsreisekrankenversicherung
Auswahlpflicht des Bauherrn
 

Abgrenzung von Sachen in der Hausratversicherung und Gebäudeversicherung bei Mietverhältnissen

Sofern nicht anders vereinbart gilt bei Mietverhältnissen:

  • Die vom Mieter eingebrachten Sachen z. B Bodenbeläge, Holzdecken, Wandverkleidungen, Anstriche, Einbaumöbel) zur Hausratversicherung gehören, soweit diese nicht in das Eigentum des Gebäudeeigentümers übergehen.
  • Ein Eigentumsübergang liegt nur dann vor, wenn im Mietvertrag eine einsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
  • Die vom Gebäudeeigentümer ursprünglich eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen, die durch den Mieter ersetzt werden, fallen weiterhin unter die Gebäudeversicherung.
  • Die vom Gebäudeeigentümer eingebrachten Sachen ( Bodenbeläge, Holzdecken, Wandverkleidungen, Einbaumöbel) fallen  unter die Gebäudeversicherung.
  • Die vom Gebäudeeigentümer eingebrachten Anbaumöbel/- küchen fallen unter die Hausratversicherung des Mieters.