Kündigung der Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung, die Sie für das Objekt bzw. für den Um- oder Anbau separat abschliessen müssen, ist bei vielen Versicherern auf zwei Jahre befristet.

 

Nach zwei Jahren oder nach Beendigung der Bauarbeiten (nach Beendigung der Baumaßnahme sollten Sie den Versicherer benachrichtigen) erlischt der Vertrag automatisch und muss daher nicht extra von Ihnen gekündigt werden. Der Beitrag für die Bauleistungsversicherung ist ein Einmalbeitrag und gilt für die gesamte Versicherungsdauer.