Kündigung der Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung, die Sie für das Objekt bzw. für den Um- oder Anbau separat abschliessen müssen, ist bei vielen Versicherern auf zwei Jahre befristet.
Nach zwei Jahren oder nach Beendigung der Bauarbeiten (nach Beendigung der Baumaßnahme sollten Sie den Versicherer benachrichtigen) erlischt der Vertrag automatisch und muss daher nicht extra von Ihnen gekündigt werden. Der Beitrag für die Bauleistungsversicherung ist ein Einmalbeitrag und gilt für die gesamte Versicherungsdauer.
Informationen zur Bauleistungsversicherung
- Was versteht man unter Bauleistungsversicherung?
- Wer benötigt eine Bauleistungsversicherung?
- Welche Gefahren sind versichert?
- Welche Sachen sind versichert?
- Welche Kosten ersetzt die Bauleistungsversicherung?
- Was ist nicht versichert?
- Wo gilt die Bauleistungsversicherung?
- Wie ermitteln Sie sich die Versicherungssumme?
- Was kostet die Bauleistungsversicherung?
- Was sollten Sie bei Vertragsabschluss beachten?
- Was sollten Sie während der Vertragslaufzeit beachten?
- Kündigung der Bauleistungsversicherung