Was ist bei "Bauen in eigener Regie" zu beachten?

*Bauen in eigener Regie kann mitversichert werden

Sollten Sie selbst einen Bauberuf ausüben und verschiedene Gewerke selbst ausführen wollen, so ist die Mitversicherung der selbst vorgenommenen Bauausführungen unter die Rubrik "Bauen in eigener Regie" bzw. Eigenleistungen möglich.

 

Damit Schadenersatzansprüche, die durch Selbsthilfe am Bau entstehen, mitversichert werden, ist es erforderlich, dass Sie dieses Zusatzrisiko angeben bzw. es im Rahmen Ihrer Eigenleistungen versichert ist.

Versicherte Schadenbeispiele sind:

  • Der Bauherr (Versicherungsnehmer) deckt sein Dach selbst. Ein Dachziegel fällt dabei hinunter und verletzt einen Besucher.
  • Ein Bauhelfer baut ein Gerüst auf, um den Dachfirst zu streichen. Das Gerüst fällt zusammen und beschädigt das vor dem Haus parkende Auto des Nachbarn.
  • Sollte der Bauhelfer selbst einen Personenschaden erleiden, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig (mögliche Regressansprüche der Berufsgenossenschaft aber sind versichert).

 

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