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Riester Rente


Der Begriff Riester Rente geht auf den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester zurück. Sie beinhaltet die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage. Der Anlass, die Riester Rente ins Leben zu rufen, war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2000 und 2001, bei der das Nettorentenniveau von 70 auf 67 Prozent reduziert wurde. Die Förderung der Riester Rente ist im Altersvermögensgesetz geregelt. Dabei ist die Riester Rente eine vom Staat geförderte, privat finanzierte Rente, die durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten finanziert wird.

Als erfahrene Versicherungsexperten können wir Sie kompetent zu den Vor- und Nachteilen der Riester Rente beraten und Ihnen Alternativen aufzeigen, um für die Altersvorsorge etwas zu tun. Mit einer privaten Rentenversicherung beispielsweise können Sie für das Alter vorsorgen. Wir beraten Sie gerne zum Thema Altersvorsorge und private Absicherung. Rufen Sie uns an, wir freuen uns über Ihren Anruf.



 

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