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Rechtsschutzversicherungen im Vergleich

 

 

 

 

 

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Ø        Leistungsvergleich Rechtsschutzversicherungen

 

 

 

 

 

 

§          Top in Preis und Leistung  (Test - Atlas  4. Quartal 2003 - Rating Sieger )

§          §          Die Zeitschrift "Geldidee" (Tarife Verkehrs- und Mietrechtsschutz, Ausgabe 11/2002) bestätigt eine Top-Bewertung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alle Gesellschaften bieten die Kombinationen oder Einzelrisiko :

 

·          Privat inkl. Berufsrechtsschutz

·          Verkehrsrechtsschutz

·          Rechtschutz für Grundstück Eigentum und Miete

·          Rechtsschutz für Vermieter

·          Die Unterschiede der Versicherer sind auf den ersten Blick nicht zu erkennen, und wer nur auf die Prämie fixiert ist steht im Leistungsfall vielleicht ohne Versicherungsschutz da  In den Tabellen auf den folgenden Seiten finden Sie die Leistungspunkte der Gesellschaften im Vergleich.

 

 

Es wäre falsch, eine Rechtsschutzversicherung unter dem Eindruck abzuschließen, wirklich für jede Lebenslage abgesichert zu sein. Natürlich gibt es wichtige Ausschlüsse in der Rechtsschutzversicherung, zum Beispiel:

·          Streitigkeiten in Zusammenhang mit vorsätzlich begangenen Straftaten

·          Streitigkeiten zwischen Personen, die innerhalb einer Police versichert sind

·          Streitigkeiten aus Termin- und Spekulationsgeschäften

·          Verkehrsangelegenheiten, wenn der Fahrer nicht die richtige Fahrerlaubnis hatte

·          Baufinanzierungen

·          Halte- und Parkverstöße

 

Damit Sie wissen was die Leistungspunkte zu bedeuten haben finden Sie hier die Erläuterungen und Beispiele

 

Folgeereignis oder Kausalereignistheorie im Schadenersatzrechtsschutz :

 

·          Der Versicherer zahlt nur bei Schäden die nach Vertragsabschluss auftreten. Bei der Regulierung folgen die Versicherer entweder der Kausalereignistheorie oder der Folgeereignistheorie.

 

Fazit:

 

 

·          Der Versicherer zahlt nur, wenn sowohl der Schaden selbst als auch seine Ursache nach Vertragsabschluss liegen.

 

·          Beispiel:  Der Vormieter, der die Mietwohnung vor unserem Kunden bewohnte, hat durch unsachgemäße Reparaturen die Stromleitungen manipuliert. Nach dem Einzug wird der Kunde - er hat inzwischen eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen - beim Versuch, eine Deckenlampe anzuschließen, durch einen Stromschlag verletzt. Er verlangt vom Vormieter Schmerzensgeld.

 

 

Kausalereignistheorie:

 

·          abzustellen ist auf die Manipulation der Leitungen vor Versicherungsbeginn Ergebnis: kein Rechtsschutz.

 

Folgeereignistheorie:

 

·          abzustellen ist auf den Stromschlag. Ergebnis: Versicherungsschutz. 

 

Wichtig: 

 

·          In vielen älteren Verträgen der Versicherer wird nach der Kausalereignistheorie reguliert ( Der Versicherer zahlt vielleicht auf Kulanzbasis ist aber bedingungsgemäß nicht dazu verpflichtet. Darum prüfen Sie ihren Vertrag ,damit es für den Fall der Fälle kein böses Erwachen gibt.

 

Angedrohte Kündigung des Arbeitgebers:

 

·          Zahlt die Versicherung auch dann, wenn nur gefährdet ist, die Kündigung aber noch nicht ausgesprochen wurde. Viele der Versicherer zahlen nur, wenn Entlassung schriftlich vorliegt!

 

·          Fazit : Auf den Anwaltskosten ,die vorher anfallen, bleiben Sie letztendlich sitzen – selbst wenn durch den Juristen die Kündigung  verhindert wurde

 

Börsen- Kapitalanlagegeschäfte:

 

·          Gehören Sind Sie auch zu den Intershop oder der Telekom Geschädigten oder haben Sie sich eine fragwürdige Kapitalanlage als sicher aufschwatzen lassen?

 

·          Fazit : Wollen Sie Schadenersatz einklagen, stoßen Sie bei den meisten Versicherern auf taube Ohren. Üblicherweise schließen die Versicherungsbedingungen Streitfälle wegen Kapitalanlagen oder Börsengeschäften aus, oder legen das Kleingedruckte zum Nachteil des Kunden aus.

 

Verwaltungsverfahren außer Verkehr:

 

·          Bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt oder wegen Bußgeldverfahren brauchen Sie aufgrund der Schwierigen Materie oft schon beim Widerspruch einen Anwalt, um ihre Ansprüche zu sichern.

 

Einmalige Selbstbeteiligung:

 

·          Ein Streitfall zieht oft weitere Streitfälle nach sich: z.B.: Sie werden auf dem Weg zur Arbeit in einen Verkehrsunfall mit Blechschaden verwickelt und verklagen anschließend den Unfallgegner auf Schadensersatz. Zugleich bekommen Sie ein Bußgeld aufgebrummt, weil Sie zu schnell gefahren sind. Außerdem verweigert die Berufsgenossenschaft die Zahlung, obwohl es ein Wegeunfall war. Einige Versicherer berechnen für jeden Rechtsstreit die Selbstbeteiligung, also 3 mal 150€. 

 

Alle Fahrzeuge der Familie versichert:

 

·          Achten Sie unbedingt darauf, dass nicht nur das Familienauto, sondern auch der Wagen des Ehegatten oder der nicht berufstätigen Kinder mit versichert ist.

 

Stichentscheid:

 

·          Verweigert die Versicherung wegen fehlender Erfolgsaussichten einer Klage die Übernahme der Kosten, gibt es je nach Vertragsbedingungen zwei Möglichkeiten.

 

Stichentscheid:

 

·          Die Gesellschaft überlässt die Entscheidung dem Anwalt des Versicherten. Sieht diese Erfolgsaussichten sollte das Unternehmen zahlen. Der Versicherer kann sich jedoch auf die Klausel berufen ( Die Entscheidung des Anwaltes weicht erheblich  von der Sach– und Rechtslage ab ) und die Kostenübernahme verweigern. Die Kosten trägt der Versicherte.

 

Schiedsverfahren:

 

·          Beim Schiedsgutachterverfahren wird ein unabhängiger und neutraler Gutachter ( Anwalt) entscheiden ob die Versicherung zahlen muss oder nicht. Die Entscheidung des Schiedsmannes ist für beide Seiten bindend. Die Kosten trägt in einigen Fällen der Versicherer.

 

Kostenübernahme für Rechtsbeistand:

 

·          Alle Policen decken die Kosten für eine Rechtsanwalt oder den Steuerberater in Steuerrechtlichen Angelegenheiten sowie ein Notar – nicht jedoch für Rechtsbeistände wie Renten- oder Versicherungsberater. Wer schwierigen Fällen im Versicherungs- und Sozialrecht deren Dienste in Anspruch nehmen will, sollte prüfen, ob die Versicherung die Kosten trägt.

 

 

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